Wenn Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in Würzburg oder Ansbach sind, dann sind Sie hier genau richtig. Damit Sie einen Eindruck von unseren Leistungen und unserer Arbeit bekommen, haben wir Ihnen hier vielfältige Informationen zur Verfügung gestellt. Falls Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, können Sie uns gerne eine Email schicken, eine Anfrage über das Kontaktformular stellen oder einfach anrufen.
Kanzlei Loos - Ihre Rechtsanwälte in Würzburg und Ansbach!
Unser Kanzleiflyer als PDF-Datei
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Wir heißen unseren langjährigen Freund und Kollegen Christoph Schmitt, mit dem wir bereits seit Jahren erfolgreich im Rahmen einer Bürogemeinschaft in Ansbach zusammenarbeiten, nun auch in Würzburg willkommen. Herr RA Schmitt wird uns fortan auch in unserer Kanzlei in Würzburg im Rahmen einer Bürogemeinschaft unterstützen und uns insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eine wertvolle Hilfe und Unterstützung sein.
Wer wegen einer Markenverletzung zu Recht abgemahnt wird, muss die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts tragen. Werden ihm zusätzlich auch noch Patentanwaltskosten in Rechnung gestellt, sind diese nur dann zu erstatten, wenn sie erforderlich waren. Dies ist bei Markenabmahnungen aber die Ausnahme und muss im Zweifel vom Anspruchsteller dargelegt und bewiesen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 24.02.2011 nun klargestellt (Az. I ZR 181/09).
AG München, Urteil vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11
Rentnerin muss für einen Upload über ihren Anschluss haften, obwohl sie nicht einmal WLAN hat? Kann das sein?
Der BGH hat mit Urteil vom 28.07.2010 eine neue Berechnungsmethode für die Ermittlung der Leistungsfägigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes entwickelt.
Ab sofort ist es nur noch in Einzelfällen unzulässig, die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig zu machen. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH), nachdem er diese Frage dem EuGH vorgelegt hatte.
Shopbetreiber, die mit "Einführungspreisen" werben wollen, sollten unbedingt die Anforderungen beachten, die der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich hierfür aufgestellt hat. Sonst besteht die Gefahr, dass ein Mitbewerber eine kostenpflichtige Abmahnung ausspricht.