Häufig werden die Kinder von Ihren Eltern dazu aufgefordert, einen Ehevertrag abzuschließen, wenn sie heiraten wollen. Als Grund wird angeführt, dass das Familienvermögen innerhalb der Familie bleiben und nicht im Falle einer Scheidung Dritten in die Hände fallen soll.
Im Rahmen eines Ehevertrages bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Es können sowohl Regelungen zum Güterstand als auch zum Unterhalt sowie zum Erbrecht getroffen werden. Diese Aufzählung ist bei Weitem nicht abschließend.
Um den passenden Ehevertrag für das zukünfige oder auch bereits verheiratete Ehepaar zu entwerfen, muss zunächst hinterfragt werden, aus welchem Grund ein Ehevertrag geschlossen werden soll und welche Rechtsfolgen für verschiedene Fallkonstellationen gewollt sind. Häufig sollen Regelungen über den Güterstand nur für den Fall der Scheidung und nicht auch für den Fall des Todes gelten.
Möglich ist der Abschluss eines Vertrages aber nicht nur vor einer Ehe, sondern auch während einer Ehe oder gar zur Abwicklung einer Ehe. Einen solchen Vertrag bezeichnet man in der Regel als Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei einer gütlichen Trennung der Parteien und einer beabsichtigten einvernehmlichen Scheidung der Parteien kann es sich anbieten über die Ehewohnung, den Hausrat, den Güterstand, den Unterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht bereits eine eigene Vereinbarung zu treffen.
Wir beraten Sie gerne darüber, ob und welcher Vertrag für Sie in Betracht. Bei Bedarf können wir Ihnen auch gerne die gewünschte Vereinbarung entwerfen