Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Scheidung«

Eine Scheidung ist in der Regel frühstens nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Voraussetzung für die Erfüllung der Trennungsvoraussetzung ist eine Trennung von "Tisch und Bett". Eine Trennung kann daher durchaus innerhalb einer gemeinsamen Wohnung durchgeführt werden.

Üblich ist jedoch, den Trennungszeitpunkt anhand des Auszugs eines der Ehepartner aus der ehelichen Wohnung festzustellen.

Nach Ablauf des einen Trennugsjahres kann eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung müssen beide Ehepartner mit einer Scheidung einverstanden sein. Dann kann die Scheidung durch die Beauftragung nur eines Rechtsanwalts durchgeführt werden, wodurch Kosten eingespart werden können.

Sollte nach Ablauf des Trennungsjahres einer der Ehegatten mit einer Scheidung nicht einverstanden sein, dann ist in der Regel ein Trennungszeitraum von drei Jahren einzuhalten, nach dessen Ablauf eine streitige Scheidung durchgeführt werden kann.

Im Rahmen einer Scheidung ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs in der Regel zwingend. Bei Bedarf können im Rahmen der Scheidung auch Regelungen zum Zugewinnausgleich, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, in Bezug auf die Ehewohnung und den Hausrat sowie zum Sorge- und Umgangsrecht getroffen werden.

 

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