Die Eltern sind die Träger der elterlichen Sorge. Diese umfasst die tatsächliche Sorge, die Personensorge und die Vemögenssorge. Bei miteinander verheirateten Eltern haben diese bei Geburt des Kindes automatisch die gemeinsame Sorge. Bei nicht mit einander verheirateten Eltern ist eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, da diese anderenfalls nur der Mutter allein zusteht.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind und sich scheiden lassen, dann bleibt es in der Regel bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Ein Elternteil kann jedoch auch das alleinige Sorgerecht für sich beantragen, wenn enstrepchende Gründe für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts vorliegen.