Wenn die Eltern sich trennen, stellt sich für den Vater des Kindes meistens die Frage, welche Rechte ihm in Bezug auf sein Kind zustehen.
Das Umgangsrecht ist nicht als Elternrecht konzipiert, sondern als Recht des Kindes. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Aber nicht nur Eltern haben ein Umgangsrecht, auch andere wichtige Bezugspersonen haben ein eigenes Umgangsrecht mit dem Kind.
Grundsätzlich ist es für das Kind von großer Bedeutung mit beiden Elternteil Umgang zu pflegen. Allerdings ist es möglich, dass, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, das Umgangsrecht ausgeschlossen oder zumindest beschränkt werden kann.
Daher sollten hier möglichst immer Regelungen im Interesse des Kindes gefunden werden.