Ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht, richtet sich zunächst danach, auf welcher Rechtsgrundlage ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird.
Es ist zwischen dem Ehegatten-, dem Kindes- und dem Elternunterhalt zu unterscheiden. Alle drei Unterhaltsansprüche haben verschieden Voraussetzungen und werden auch unterschiedlich berechnet.
Gemein ist allen drei Arten von Unterhaltsansprüchen, dass jeweils drei Stufen für die Ermittlung des Unterhaltsanspruchs zu prüfen sind, und zwar der Unterhaltsbedarf, die Bedürftigkeit und die Leistungsfähiglkeit.