Im Rahmen der Unterhaltsberechnung sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen ist nach der Art der Unterhaltsverpflichtung zu fragen und zum anderen nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen.
Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem Ehegatten- und dem Kindesunterhalt. Aber auch innerhalb des Ehegattenunterhalts ist wiederum zzwischen dem Trennungs- und dem nachehelichen Unterhalt zu differenzieren und beim Kindesunterhalt zwischen dem Unterhalt für Minderjährige und für Volljährige.