Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Was versteht man unter Bedürftigkeit?«

Bedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wenn die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch erfüllt sind und der Bedarf des Unterhaltsberechtigten ermittelt wurde, stellt sich als nächstes die Frage nach der Bedürftigkeit.

Der Unterhaltsberechtigte ist nur insofern bedürftig, wie er seinen ermittelten Unterhaltsbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Bezieht der Unterhaltsberechtigte also eigenes Einkommen oder besitzt Vermögen, dann kann es sein, dass er seinen Unterhaltsbedarf aus eigenen Mitteln decken kann und daher nicht bedürftig ist. Fehlt es an der Bedürftigkeit, dann entfällt der Unterhaltsanspruch.

 

 

Juliuspromenade 28 • 97070 Würzburg • Tel +49 (0) 931 - 35 98 71 0 • Filiale: Neustadt 33 • 91522 Ansbach • Tel +49 (0) 981 - 35 76 76 8