Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ist beispielsweise bei volljährigen Kindern gegenüber den Eltern, der Eltern gegenüber dem Kind sowie unter Ehegatten möglich. Meist auf Grund eines schwerwiegenden Verstoßes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen verliert der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch.