Wenn ein Titel (bspw. ein gerichtliches Urteil oder eine Jugendamtsurkunde) über den monatlich zu zahlenden Unterhalt besteht, dann kann aus diesem Titel vollstreckt werden.
Eine Vollstreckung ist dann möglich, wenn der Unterhaltsschuldner trotz Aufforderung und Fälligkeit des Unterhalts, diesen nicht bezahlt.
Es bestehen vielfache Pfändungsmöglichkeiten. Am bekanntesten sind sicherlich die Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontos. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Pfändung von Lebensversicherungen, Sparguthaben, Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt und natürlich die Sachpfändung.
Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Einzelfall am sinnvollsten ist, hängt davon ob, welche Informationen über den Schuldner vorliegen und welche Maßnahmen gegebenfalls schon ergriffen worden sind.