Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Ehegattenunterhalt«

Im Rahmen des Ehegattenunterhalts ist zunächst einmal grundlegend zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden Diese beiden Unterhaltsansprüche beruhen auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, so dass für das Bestehen und der Geltendmachung eines Unterhalts verschiedene Voraussetzungen zu beachten sind.

Diese sollen unter den Punkten Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt näher erläutert werden.

 

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