Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Wie viel Kindesunterhalt?«

Den angemessenen Unterhalt für das eigene Kind selbst zu bestimmen ist nicht leicht. Oft sind Eltern verunsichert, wenn es um die Berechnung des Kindesunterhaltes geht. Der Unterhaltsanspruch der Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese stellt eine Hilfe zur Bestimmung des Unterhaltsanspruchs der Kinder dar.

Um den richtigen Unterhalt für das Kind aus der Düsseldorfer Tabelle jedoch ablesen zu können, ist es notwendig, das für den Unterhalt relevante bereinigte Nettoeinkommen zu berechnen sowie die Anwendungsweise der Düsseldorfer Tabelle zu kennen.

Die Düsseldorfer Tabelle geht bei der Berechnung der Unterhaltssätze von einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Kindern und einem Ehegatten, insgesamt also von drei unterhaltsberechtigten Personen. Sind mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden, weil zum Beispiel drei oder mehr Kinder neben dem Ehegatten vorhanden sind, dann kann es zu einer Herabstufung auf der Einkommensebene führen, so dass ein geringerer Unterhalt geschuldet wird. Andererseits kann es zu einer Höherstufung kommen, wenn beispielsweise lediglich ein Kind unterhaltsberechtigt ist.

Der Unterhalt verändert sich im Zusammenhang mit dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, dem Älterwerden des Kindes und der Stufe der Ausbildung. Der Unterhaltsanspruch ist daher von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls an die geänderten Umstände anzupassen.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde zuletzt am 01.01.2008 den geänderten Lebensverhältnissen angepasst.

Wenn Sie also nicht sicher sind wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht, dann stellen Sie doch eine unverbindliche Anfrage.

 

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