Der Unterhaltsbedarf eines Studenten mit eigenem Hausstand liegt derzeit in der Regel bei 670,00 € im Monat. Lebt der Student noch in dem Haushalt eines Elternteils, ist sein Unterhaltsanspruch nach dem Einkommen der Eltern gemäß der 4. Altersstufe zu ermitteln.
Die Eltern haben einen Anspruch auf Vorlage der Semesterbscheinigungen und Zeugnisse. Der Student ist verpflichtet, sein Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Nach Ablauf der Regelstudienzeit haben die Eltern anderenfalls die Möglichkeit, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, die Unterhaltszahlung einzustellen.
Ein Studienfachwechsel berüht in der Regel bis zum 2. / 3. Semester nicht den Unterhaltsanspruch. Nach der gängigen Rechtsprechung ist auch einem Studenten eine gewisse Orientierungszeit zuzusprechen.
Ob ein Auslandsaufenthalt während des Studiums vom Unterhaltsanspruch umfasst ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelalls und lässt sich nicht pauschal beantworten.