Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Unterhalt während des Wehr- oder Zivildienstes«

Während der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes besteht in der Regel kein Unterhaltsbedarf. Die vom Staat bezogenen Leistungen stellen den angemessenen Unterhalt sicher. Da es sich bei Wehr- und Zivildienst um keine Ausbildung handelt, hat der Volljährige eine eigene Lebensstellung, so dass für den angemessenen Unterhalt nicht auf die Lebensstellung der Eltern abzustellen ist.


 

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