Das Geschmacksmusterrecht dient der Gewährung des Schutzes ästhetischer Gestaltungen (Design) gewerblicher Erzeugnisse. Der Gesetzgeber anerkennt dabei die erhebliche Bedeutung des Designs eines Produktes als wichtige Marketingfunktion für die Wirtschaft. Denn häufig ist das erste in Erscheinung Treten eines Produktes und die spätere Wiedererkennbarkeit ein wichtiger Entscheidungsfaktor für den potentiellen Kunden. So kann ein gutes Design für ein neues Produkt entscheidungserheblich dafür sein, ob es sich auf dem Markt durchsetzen kann oder nicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund sich stetig annähernder Qualitätsstandards, so dass das Design oft einziger, zumindest aber der erste Impuls ist, sich für das eine oder andere Produkt zu entscheiden. Liegt ein gutes und innovatives Design vor, kann dieses durchaus einen erheblichen unternehmerischen Wert darstellen, den es durch gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere das Geschmacksmusterrecht – zu schützen gilt.