Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Europäisches Gemeinschafts-geschmacksmuster«

Auf europäischer Ebene sind durch die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) zum einen das eingetragene und zum anderen das nicht eingetragene Gemeinschaftsge-schmacksmuster geschaffen worden. Beide Gemeinschaftsgeschmacksmusterechte gewähren einen einheitlichen gemeinschaftsweiten Schutz innerhalb der EU. Das eingetragene Gemein-schaftsgeschmacksmuster ist weitestgehend mit dem nationalen Geschmacksmuster zu ver-gleichen, da sich der deutsche Gesetzgeber bei der Schaffung des neuen GeschmMG über-wiegend an die materiellen Vorgaben der GVV gehalten hat. Im Folgenden soll daher nur noch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster behandelt werden, für das sich kein Pendant im nationalen Recht finden lässt.

Juliuspromenade 28 • 97070 Würzburg • Tel +49 (0) 931 - 35 98 71 0 • Filiale: Neustadt 33 • 91522 Ansbach • Tel +49 (0) 981 - 35 76 76 8