Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Markenbegriff und Markenarten«

Man unterscheidet bei den Markenbegriffen zwischen der eingetragenen Marke, der nicht eingetragenen Marke und der notorisch bekannten Marke.

Als Markenarten kommen alle sinnlich wahrnehmbaren und graphisch darstellbaren Zeichen in Betracht. Am bekanntesten sind hier die Wort- und Bildmarken.

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