Will man die Bedeutung des Wettbewerbsrechts verstehen, gilt es sich zunächst einmal die Funktionen des Wettbewerbs vor allem im heutigen Wirtschaftsleben zu verdeutlichen.
Als Grundlage einer freien Marktwirtschaft erfüllt Wettbewerb zunächst einmal eine Steuerungs- und Ordnungsfunktion. So führt er zu Chancengleichheit der Konkurrenten und einer gleichmäßigen Machtverteilung auf dem gesamten Markt. Das führt wiederum dazu, ein natürliches Gleichgewicht hinsichtlich des Preises und der Qualität zwischen den Produkten verschiedener Anbieter herzustellen.
Zum anderen findet durch Wettbewerb auch eine Art Ausleseprozess statt. Die gerechte Verteilung von Gewinn und Verlust führt dazu, dass erfolgreiche Unternehmen weiter wachsen, erfolglose Unternehmen hingegen im schlimmsten Fall gänzlich vom Markt verschwinden. Seit Herstellung der Gewerbefreiheit durch § 1 der Gewerbeordnung im Jahre 1869 und damit der Erreichung der Wettbewerbsfreiheit hat man es auch für nötig erachtet, die "Spielregeln" eines fairen Wettbewerbs festzulegen. So versucht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, neue Fassung vom 3.7.2004, BGBl. 2004, I S. 1414) die Lauterkeit des Wettbewerbs gegen unlautere Wettbewerbsmethoden zu schützen und das Verhalten der konkurrierenden Marktteilnehmer in Übereinstimmung mit der Wertordnung des Grundgesetzes in den Bahnen des Anstandes, der Redlichkeit und der guten kaufmännischen Sitten zu halten.
Das UWG regelt somit die Lauterkeit, also das "Wie" des Wettbewerbs.