Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Einordnung des Lauterkeitsrechts«

Das Lauterkeitsrecht ist neben dem Patentrecht, dem Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht und dem Marken- und Kennzeichenrecht Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, der dem Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet dient.

Die o.g. Sonderschutzrechte sind gegenüber dem UWG allerdings leges speciales ( Spezialgesetze ). Dass bedeutet, dass das UWG keinen Schutz gewähren kann, den die Sonderschutzrechte versagen, sondern lediglich ergänzend heranzuziehen ist. Das UWG wird ergänzt durch eine Reihe von Nebengesetzen.

So soll zum einen durch die Preisangabenverordnung (PAngV) insbesondere die Transparenz der Preisbemessung sichergestellt werden. Gewissen branchenspezifischen Gefährlichkeiten soll z.B. durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das Heilwesenwerbegetz (HWG) begegnet werden. Dagegen sind die spezialgesetzlichen Regelungen der Zugaben und Rabatte mit der Aufhebung der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes im Jahr 2001 ersatzlos weggefallen. Während das UWG das "Wie" des Wettbewerbs regelt, schützt demgegenüber das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Freiheit, also das "Ob", des Wettbewerbs. Zusammen stellen das UWG und das GWB die beiden tragenden Säulen des Wettbewerbsrechts dar.

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