Beim Zugewinnausgleich geht es um den Ausgleich der während der Ehe von den Ehegatten erworbenen Vermögenswerten. Der Ehegatte, der weniger Vermögen erwirtschaftet hat, hat einen Anspruch gegen den anderen Ehepartner auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme. Allerdings gibt es auch einen privilegierten Vermögenserwerb wie bspw. die Schenkung oder die Erbschaft, auf dessen Vermögensstamm der Ausgleichsberechtigte keinen Anspruch hat.
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