Aus der Abstammung im rechtlichen Sinne ergibt sich, wer die Mutter und wer der Vater eines Kindes ist. Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der a) zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, b) der die Vaterschaft anerkannt hat oder c) dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
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