Die Ehegatten haben auf Grund der güterrechtlichen Vorschriften die Möglichkeit, ihre vermögensrechtlichen Beziehungen durch die Beibehaltung des gesetzlichen Güterstandes oder durch vertragliche Vereinbarung eines anderen Güterstandes zu regeln. Die Zugewinngemeinschaft stellt den gesetzlichen Güterstand dar. Die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft sind zwei weitere gesetzlich vorgesehene, wählbare Güterstände, die jedoch im Einzelfall sehr individuell ausgestaltet werden können.
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