Im Gewerblichen Rechtsschutz bzw. Urheberrecht können Grundlage einer Abmahnung Verletzungen verschiedenster Art sein, im Internet geht es erfahrungsgemäß meistens um Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsverletzungen. Denkbar sind hier verschiedene Szenarien, z.B. Upload von urheberrechtlich geschützten Liedern, unbefugte Benutzung von Fotografien oder Stadtplänen, Verkauf von gefälschter Markenware oder der Verkauf von Markenware, der nicht vom Markeninhaber selbst in die EU gebracht wurde. Sehr häufig sind Abmahnungen momentan insbesondere im Wettbewerbsrecht, z.B. im Bereich irreführende Werbung, falsche Widerrufsbelehrung oder anderen falschen Angaben auf Homepages oder auf eBay. Die Funktion der Abmahnung ist eigentlich eine gute, nämlich Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Zuhilfenahme eines Gerichts beizulegen.
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