Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Abkömmlinge«

Abkömmlinge sind die gradlinigen Nachkommen einer Person. Hierunter fallen also die Kinder, Enkelkinder, Urenkel usw., aber auch adoptierte Kinder. Dieser Begriff ist vorallem im Familien- und Erbrecht von Bedeutung und von der Abstammung zu unterscheiden.

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