Rechtsanwalt Würzburg & Ansbach

»Adoption«

Annahme einer Person als Kind, so dass ein Eltern-Kind-Verhältnis auch ohne biologische Abstammung entsteht. Sie erfolgt auf Antrag des annehmenden Elternteils durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts. Sie ist im Familienrecht in den §§ 1741 bis 1772 BGB geregelt. So muss z.B. gemäß § 1743 BGB der alleine Annehmende das 25. Lebensjahr, bei Ehepaaren ein Ehegatte das 25. Lebensjahr, der andere Ehegatte das 21. Lebensjahr vollendet haben.

zurück

Juliuspromenade 28 • 97070 Würzburg • Tel +49 (0) 931 - 35 98 71 0 • Filiale: Neustadt 33 • 91522 Ansbach • Tel +49 (0) 981 - 35 76 76 8