Spezialanfertigung – Widerrufsrecht ausgeschlossen!

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13 U

Verkaufen Sie ein Produkt über das Internet, welches nach Kundenspezifikationen angefertigt bzw. auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde, dann ist das Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 12.02.2014 (Az.: 23 S 111/13 U) hervor.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall widerrief der Kunde eines Online-Shops den Kaufvertrag über ein von ihm bestelltes Sofa und forderte den Kaufpreis zurück. Bei der Bestellung des Sofas hat der Kunde aus 289 Farbkombinationen (Grund- und Zusatzfarbe) wählen können und das Sofa damit nach seinen individuellen Wünschen zusammengestellt wurde, verweigerte die Verkäuferin die Rückzahlung.

Widerrufsrecht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen

Nachdem das Amtsgericht dem Kunden ein Widerrufsrecht zusprach, weil nicht erkennbar war, dass das Sofa nach kundenspezifischen Wünschen individuell angefertigt wird, ging die Beklagte in Berufung.

Mit Erfolg! Das Landgericht Düsseldorf hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und stellte fest, dass ein Widerrufsrecht des Kunden hier ausgeschlossen sei. Ausschlussgrund war § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Danach steht bei Fernabsatzverträge dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, wenn der zugrunde liegende Vertrag die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Hier war das Sofa nach den Kundenspezifikationen angefertigt bzw. auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten gewesen. Er konnte im Rahmen des Bestellvorgangs zwischen 289 verschieden Farbkombinationen wählen und das Sofa spiegelverkehrt anordnen. Insgesamt standen ihm 578 unterschiedliche Sofa-Varianten zur Verfügung.

Darüber hinaus hätte der Kunde auch ohne weiteres erkennen müssen, dass es sich bei den Sofas um Spezialanfertigungen handelt. Zum einen hätte er aufgrund der Varianten-Vielfalt damit rechnen müssen und zum anderen aufgrund der langen Lieferzeit von 12 bis 16 Wochen.

Autor: Anton Peter

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