AGB EBAY

AGB eBay; brauche ich das überhaupt? Ich kann doch genauso gut meine AGB von meinem Online-Shop nehmen (für die hab ich ja schon gezahlt…)? Ich kann doch auch die AGB von einem anderen Mitbewerber verwenden? Die kostenlosen AGB –Vorlagen im Internet tun es auch. Warum sollte ich extra AGB erstellen lassen?

 

Dies sind die häufigsten Aussagen, die wir im Zusammenhang mit eBay AGB immer wieder hören; was ist dran an diesen Aussagen? Stimmen sie oder nicht? Wir geben Ihnen die Antworten darauf.

Ebay AGB

Brauche ich überhaupt eBay AGB?

 

Wir sagen: ja! Sie brauchen AGB für den Verkauf auf der Internetplattform eBay, denn es gibt einige Informationspflichten, die Sie als Unternehmer gegenüber Verbrauchern erfüllen müssen. Sobald Sie aber eine Formulierung standardmäßig verwenden, ist diese in der Regel automatisch eine AGB-Klausel, ob Sie wollen oder nicht.

 

Das Gesetz sagt hierzu in § 305 BGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.

 

Sie kommen als Händler bei eBay also nicht um AGB herum, wenn Sie Ihren Informationspflichten nachkommen wollen. Zudem haben AGB den Vorteil, dass Sie auch Regelungen zu Ihren Gunsten treffen und die Abläufe klar beschreiben können.

Gleiche AGB für eBay und Online-Shop

 

Der Gedanke ist natürlich verlockend. Einheitliche AGB für alle Handelsformen. Das ist für den Unternehmer natürlich am Einfachsten. Wenn er „seine“ AGB sowohl für den Verkauf im Ladengeschäft, im Online-Shop, bei eBay und bei Amazon und auf anderen Plattformen verwenden könnte. Ab und an haben wir auch schon feststellen müssen, dass Unternehmer dies in der Praxis auch tun. Sie haben sich einmal AGB erstellen lassen oder anderweitig erworben und verwenden diese nun überall.

 

Dies ist aber leider rechtlich nicht möglich und führt möglicherweise auch zu einer Abmahnung. Gerade der Vertragsschluss und häufig auch die Vertragsabwicklung sind doch sehr unterschiedlich. Während bei einem Online-Shop häufig nur feste Verkaufspreise vorhanden sind, kann man bei eBay von den Möglichkeiten der Auktion, des Festpreises und des Preisvorschlages Gebrauch machen. Jedes Mal vollzieht sich der Vertragsschluss anders.

 

Zudem kann man mittlerweile bei eBay nicht nur als registrierter Nutzer, sondern auch als Gast bestellen und dies auch noch bei unterschiedlichen Firmen.

 

Hier einfach die AGB aus dem Online-Shop zu verwenden wäre fatal, da diese einfach nicht passen und somit zu erheblichen Teilen ungültig sind. Im schlimmsten Fall führen sie zu einer kostenpflichtigen Abmahnung.

AGB von einem anderen Mitbewerber

 

Nicht selten kommt es vor, dass Unternehmen für ihren Internetauftritt bei eBay einfach die AGB von Mitbewerbern „kopieren“ und bei sich einstellen. In einem besonders dreisten Fall, den wir vertreten haben, hatte der „AGB-Dieb“ nicht nur die kompletten Vorlagen und die AGB, sondern auch noch die Daten, insbesondere die Bankdaten seines Konkurrenten mit übernommen, so dass dieser „Klau“ durch eine Fehlüberweisung eines Kunden aufgedeckt wurde.

 

Hierbei kann es sich zum Einen um eine Urheberrechtsverletzung handeln, denn viele AGB-Klauseln besitzen eine gewisse Schöpfungshöhe und sind als geistiges Eigentum geschützt; zum Anderen passen diese häufig auch einfach nicht. Auch wenn es sich um die gleiche Internetplattform eBay handelt und die eBay-Nutzungsbedingungen und Richtlinien für jeden Nutzer gleichermaßen gelten, ist der Händler doch in gewisser Weise frei in der Gestaltung seiner Vertragsabwicklung und seines Services.

 

Übernimmt er also einfach die Regelungen eines Konkurrenten, kann es sein, dass diese überhaupt nicht in die Geschäftspraxis des Unternehmers passen und dieser selbst die ganze Zeit über gegen seine eigenen AGB verstößt. Dies kann nicht in seinem Interesse sein.

Kostenlose AGB-Vorlagen, Muster-AGB

 

Und dann gibt es natürlich noch die unzähligen kostenlosen AGB-Vorlagen für eBay bzw. die so genannten Muster-AGB. Wir sagen nicht, dass diese alle nichts taugen, aber viele davon enthalten unzureichende oder gar falsche Regelungen und in vielen Fällen auch veraltete Regelungen. Und was ist, wenn Sie hierfür eine Abmahnung erhalten oder in Streit mit einem Kunden geraten? Sie haben oft niemanden, den Sie möglicherweise in Haftung nehmen können. Zumindest bei kostenlosen Vorlagen wird in der Regel wirksam ein Haftungsausschluss vereinbart worden sein.

AGB eBay erstellen lassen

 

Aus all diesen Gründen raten wir Ihnen dazu, sich AGB für eBay individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten, erstellen zu lassen. Auch wir arbeiten mit von uns erarbeiteten „Standard“-Klausen, denn auch wir erfinden das Rad nicht neu, aber wir optimieren diese und passen sie an Ihr Unternehmen an. Wir bieten neben der Erstellung der AGB auch immer eine rechtliche Prüfung Ihres eBay-Auftritts und einen Leitfaden für den Handel bei eBay an. Zudem stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihren Internetauftritt bei eBay und den AGB immer persönlich zur Verfügung.

 

Wir bieten daneben auch einen Update-Service an, mit dem Sie in unregelmäßigen Abständen über die Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung hingewiesen werden und Tipps sowie angepasste Klauseln von uns erhalten.

 

Wenn wir nun Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme und erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die Erstellung der AGB eBay sowie ggfs. auch der Überprüfung Ihres gesamten eBay-Auftritts.

 

Autorin: Beatriz Loos

WIR BIETEN

RECHTLICHE LÖSUNGEN

F.A.Q.

Wie können wir starten? Kostet das gleich Geld?

Als Start bevorzugen wir in der Regel immer ein persönliches Kennenlernen. Für Sie und für uns ist gegenseitiges Vertrauen und ein guter Eindruck extrem wichtig. Für den Fall, dass ein persönliches Treffen nicht geht, sollten wir zumindest mal telefonieren oder uns im Rahmen einer Videokonferenz sehen. Kosten für ein Kennenlernen fallen NICHT an!

Was kostet die Beratung bei Ihnen?

Das kommt natürlich auf den Umfang an. Grundsätzlich rechnen wir minutengenau nach Zeit ab, wir arbeiten aber auch gerne mit Pauschalen, wenn sich das bei einem Projekt anbietet. Was uns immer wichtig ist: Es muss transparent sein! Wenn irgendwie möglich, sagen wir Ihnen vorher exakt, was Sie erwartet.

Wer berät mich bei Ihnen? Irgendwelche wechselnden angestellten Anwälte?

Nein, auf keinen Fall! Bei uns ist Beratung keine austauschbare Leistung, die irgendwer für irgendwen erbringt. Wir wollen nicht um jeden Preis wachsen, sondern achten sehr genau darauf, für wen wir Kapazitäten haben und ob wir das Mandat annehmen können oder wollen. Wir beraten Sie selbst!

Und nun?

Kontaktieren Sie uns doch einfach mal! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!