Kanzlei Loos in den Medien

Wo findet man uns sonst noch?

 

Machen wir uns nichts vor: Nachdem es in der Regel schwer ist, die Qualität eines Anwalts zu bemessen, ist der Haupt-Maßstab oft der Außenauftritt, der erste Eindruck und die Bekanntheit. Damit Ihr als (potentieller) Mandant (m/w/d) einen kleinen Eindruck unseres Wirkens bekommen könnt, geben wir uns zum Einen viel Mühe bei der Gestaltung unserer Informationsseiten; zum anderen möchten wir aber zusätzlich, dass Ihr auch anderweitig einen Eindruck gewinnen könnt.

Auszug unserer Medienpräsenz

 

Es ist uns immer wieder eine große Freude, bei Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Zeitungsinterviews mitzuwirken. So waren wir zum Beispiel bereits im Bayerischen Rundfunk bei Südwild (Problematik der Beschimpfung von Lehrern bei StudiVZ und SchülerVZ – ja, das gab es damals noch… ???? ) oder bei Planetopia (zum Thema: Web-Mythen im Netz – was ist erlaubt und was nicht?) im Fernsehen.

 

Interessant war zum Beispiel auch eine Podiumsdiskussion zum Thema „ACTA“ mit dem damaligen Bundestagsabgeordneten Jimmy Schulz, über die die Frankenpost aus Hof berichtete. Zu diesem Thema wurde RA Loos auch von der Mainpost interviewt.

Zu einem anderen urheberrechtlichen Thema, nämlich zur „Panoramafreiheit“ gab es ein Radio-Interview mit dem in Würzburg ansässigen Sender Charivari, welches hier auf unserer Internetseite nochmal angehört werden kann.

 

Vor einer Weile erschien ein sehr interessanter Artikel zum Thema Telekommunikationsanbieter in der Süddeutschen Zeitung, dem unter anderem ein Interview mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Holger Loos zu Grunde lag. Am 04.04.2016 erschien in der Welt ein Artikel zum Thema „Vom Mobilfunkanbieter übers Ohr gehauen“, für welchen ebenfalls Holger Loos interviewt wurde. Zu diesem Thema gab es auch eine Veröffentlichung auf n24.de, bei welcher ebenfalls Holger Loos zitiert wird. Zum Thema „Wie Mobilfunkanbieter Kunden Handyverträge aufquatschen“, einem Gastbeitrag des aboalarm-Gründers Bernd Storm auf  stern.de, klärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Holger Loos über das gesetzliche Widerrufsrecht auf.

 

Am 18.12.2017 veröffentlichte die TZ einen Artikel über den Kampf von aboalarm gegen die HUK Coburg und zitierte dabei RA Loos mit seinem rechtlichen Statement dazu.

 

Außerdem freuen wir uns, immer wieder als Experten bei führenden Online-Diensten für Stellungnahmen angefragt zu werden, wie zum Beispiel für teltarif.de, mehrfach für focus.de (auch hier) oder für connect.de.

 

Selbstverständlich gehen wir auch mit der Zeit und engagieren uns häufig bei verschiedenen Blogs, die im Zusammenhang mit rechtlichen Themen stehen. So haben wir insbesondere für den Blog von aboalarm schon zahlreiche Interviews gegeben. Beispiele für entsprechende Artikel gibt es hierhier oder auch hier.