AGB ERSTELLEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – kennt jeder. Egal welchen Vertrag man heute abschließt, immer wird auf das „Kleingedruckte“ verwiesen, und zwar die AGB.  An den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge näher ausgestalten, kommt keiner mehr vorbei.

 

Vielfach stellen sich die Unternehmer aber die Frage, ob eine AGB Erstellung durch einen Anwalt überhaupt notwendig ist. Im Internet und auf den Seiten von konkurrierenden Unternehmen gibt es doch schon AGB, die man sich zu eigen und vielleicht noch ein wenig anpassen kann. Warum also sollte man sich AGB selbst erstellen lassen.

 

Zudem gibt es auch noch viele Dienstleister im Internet, die AGBs als Paket „verkaufen“ und damit werben, dass sie für alle Unternehmen und Geschäftszweige die passenden Standard-AGB auf Lager haben und daher günstig „gekauft“ werden können.

AGB erstellen

AGB von der Stange

 

In manchen Fällen mögen die AGB von der Stange, also die Standard AGB, ausreichend sein, um die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge zu regeln. Allerdings passen diese AGB häufig nicht so recht oder aber der Unternehmer versteht seine eigene AGB gar nicht und weicht in der Praxis selbst von diesen ab.

 

AGB für immer?

 

Wir erleben auch häufig, dass AGB einmal vor langer Zeit erstellt worden sind, dann aber nie angepasst wurden. Dann werden wir darum gebeten, diese doch einfach mal anzupassen und zu aktualisieren, da ja bereits einmal in die AGB Erstellung Zeit und Geld investiert worden ist. Dies ist aber gar nicht so leicht und häufig viel aufwändiger als die neue Erstellung von AGB. Dies hängt damit zusammen, dass wir unsere eigenen AGB Klauseln über die Zeit entworfen und weiter entwickelt haben. Wir haben diese an die gesetzlichen Änderungen und an veränderte Rechtsprechung fortlaufend angepasst. Darüber hinaus sind einige von diesen Klauseln schon einmal gerichtlich überprüft worden, so dass wir sicher wissen, dass diese auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten.

 

Jeder Anwalt erstellt AGB nach seiner eigenen Struktur und Gewichtung, aber auch nach den Wünschen und der Risikobereitschaft des jeweiligen Mandanten. Hinzu kommt, dass viele Branchen noch ihre eigenen Besonderheiten und Üblichkeiten haben, die bei der AGB-Erstellung zu beachten sind.

Update- ein Muss

 

Für von uns erstellte AGB bieten wir auch so genannte Update-Pakete an, mittels derer unsere Mandanten auf Veränderungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung hingewiesen werden und Vorschläge zur Anpassung bestehender Klauseln gemacht werden.

 

Individuelle AGB Erstellung

 

Viele Unternehmen, die neue Projekte entwickeln, können gar nicht seriös auf Standard-AGB aus Datenbanken oder AGB von der Stange zurückgreifen. In diesen Fällen ist eine individuelle AGB Erstellung zwingend notwendig. Wichtig ist hierbei die enge Zusammenarbeit zwischen uns als spezialisierten Anwälten und dem Mandanten als Unternehmer. Nur wenn wir verstehen, wie das Projekt unseres Mandanten funktioniert, wie er sich den Ablauf vorstellt und welche Probleme sich ergeben können, können wir auch gute AGB erstellen.

 

Daher ist es bei der AGB Erstellung immer von Vorteil, wenn wir die Dienstleistung oder das Produkt testen können. Häufig fordern wir daher bei Internet- bzw. Softwareprojekten einen Testzugang an und/oder besuchen die Webseite/APP, um ein eigenes Bild gewinnen zu können. So können wir gleich die für die AGB Erstellung notwendigen Informationen, wie angebotene Leistungen/Produkte, Ablauf Vertragsschluss usw. erlangen.

 

Dann fertigen wir häufig einen ersten Entwurf der AGB, den wir unseren Mandanten mit der Bitte um Feedback übersenden. In der Regel sind in diesem ersten Entwurf noch eine Menge Fragen, Anmerkungen und Hinweise enthalten. In diesem Stadium der AGB Erstellung erkennen teilweise auch unsere Mandanten, was Sie bei Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung selbst oder beim Vertragsschluss noch verändern wollen oder sollten.

 

Nach der Besprechung der von uns individuell erstellten AGB und den Antworten und Hinweisen unserer Mandanten können wir dann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Regel fertig stellen

Weiterentwicklung

 

Wenn die AGB dann erst einmal im Einsatz bei dem Mandanten sind, tauchen in der Praxis durchaus auch noch Fragen und Probleme auf. Erst bei der Verwendung in der Praxis merkt man dann, ob die gewählten Regelungen tatsächlich zu den gewünschten Ergebnissen führen oder ob hier noch einmal eine Anpassung notwendig ist. Auch entwickelt sich das Projekt, das Produkt, der Zielmarkt oder die Vertriebsform im Laufe der Zeit weiter und verändert und erweitert sich, so dass auch eine Anpassung und Weiterentwicklung der AGB notwendig sein kann.

 

Wir erachten es daher auch als unsere Aufgabe, nach der AGB Erstellung für unsere Mandanten weiterhin mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

 

Kosten der AGB Erstellung

 

Im Vordergrund der Entscheidung, ob eine individuelle AGB Erstellung oder doch lieber Standard AGB in Auftrag gegeben werden, steht häufig die Frage der Kosten. Gerade bei Gründern und Start-Up Unternehmen sind die finanziellen Möglichkeiten eher gering.

 

Da wir unseren Mandanten gerne Kostentransparenz bieten möchten, geben wir vor der Beauftragung einer AGB Erstellung immer eine Kostenschätzung ab. Hierbei schätzen wir auf Grund der Projektbeschreibung die Anzahl der Arbeitsstunden, die wir voraussichtlich für die AGB Erstellung aufwenden müssen. Wir bieten unseren Mandanten dann häufig wahlweise einen Pauschalpreis oder aber eine genaue Stundenabrechnung an. Die Entscheidung liegt selbstverständlich bei dem Mandanten.

 

Häufig beginnt eine Zusammenarbeit mit unserem Mandanten mit der Beauftragung einer AGB Erstellung zu einem Pauschalpreis, die sich dann aber in vielen Fällen in ein laufendes Beratungsmandat mit der Vereinbarung einer Abrechnung nach Zeit umwandelt.

 

Wer erfolgreich ein Geschäft betreibt, der stellt schnell fest, dass er immer wieder Beratungsbedarf bei seinen unternehmerischen Entscheidungen hat. Die AGB Erstellung steht ja häufig am Beginn eines Projektes und stellt sozusagen den Startschuss des Geschäfts dar. Wenn es aber erst einmal angelaufen ist, tauchen immer wieder Fragen und neue Ideen auf.

Lange Zusammenarbeit

 

Wir, als erfahrene Anwälte auf dem Gebiet des IT-Rechts und der Vertragsgestaltung freuen uns immer wieder, die Erfolge unserer Mandanten mitzuerleben, die sich seit der ersten Zusammenarbeit, häufig im Zusammenhang mit einer AGB-Erstellung, einstellen.

 

Gerne unterbreiten wir auch Ihnen ein individuelles Angebot zur AGB Erstellung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihre Idee/ Ihr Projekt.

WIR BIETEN

RECHTLICHE LÖSUNGEN

F.A.Q.

Wie können wir starten? Kostet das gleich Geld?

Als Start bevorzugen wir in der Regel immer ein persönliches Kennenlernen. Für Sie und für uns ist gegenseitiges Vertrauen und ein guter Eindruck extrem wichtig. Für den Fall, dass ein persönliches Treffen nicht geht, sollten wir zumindest mal telefonieren oder uns im Rahmen einer Videokonferenz sehen. Kosten für ein Kennenlernen fallen NICHT an!

Was kostet die Beratung bei Ihnen?

Das kommt natürlich auf den Umfang an. Grundsätzlich rechnen wir minutengenau nach Zeit ab, wir arbeiten aber auch gerne mit Pauschalen, wenn sich das bei einem Projekt anbietet. Was uns immer wichtig ist: Es muss transparent sein! Wenn irgendwie möglich, sagen wir Ihnen vorher exakt, was Sie erwartet.

Wer berät mich bei Ihnen? Irgendwelche wechselnden angestellten Anwälte?

Nein, auf keinen Fall! Bei uns ist Beratung keine austauschbare Leistung, die irgendwer für irgendwen erbringt. Wir wollen nicht um jeden Preis wachsen, sondern achten sehr genau darauf, für wen wir Kapazitäten haben und ob wir das Mandat annehmen können oder wollen. Wir beraten Sie selbst!

Und nun?

Kontaktieren Sie uns doch einfach mal! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!