Helmut Kohl erwirkt Rekordentschädigung


Schadensersatz in Rekordhöhe

LG Köln, Urteil v. 27.04.2017, Az.: 14 O 323/15

Altkanzler Helmut Kohl steht Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zu.

Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Köln vom 27.04.2017 (Az.: 14 O 323/15) hervor.

Sachverhalt

Altkanzler Helmut Kohl beauftragte Heribert Schwan damit als Ghostwriter seine Memoiren zu schreiben. Hierzu führte Schwan Gespräche mit Kohl, die er auf Kassette aufnahm. Bevor jedoch der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich Schwan und Kohl. Im Jahr 2014 veröffentlichte Schwan dann eigenmächtig das Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ gespickt mit pikanten Äußerungen Kohls aus den geführten Gesprächen. Die Äußerungen betrafen unter anderem die derzeitige Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker. Diese wurden durch etwaige Textpassagen unter anderem abfällig kritisiert. Das Buch wurde ein Bestseller. Kohl sah hierin jedoch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und forderte mit seiner Klage eine Rekordsumme von 5 Millionen Euro.

Rekordsumme für Persönlichkeitsrechtsverletzung

Zu Recht wie die Richter des Landgerichts Köln nun entschieden. Zwar wurde Kohl die geforderte Summe nicht zugesprochen. Er erwirkte trotzdem eine Million Euro Schadensersatz, was die bislang höchste ausgeurteilte Summe im deutschen Recht wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

Streng vertrauliche Informationen

Kohl hatte im gesamten Rechtsstreit nicht bestritten, dass er die fraglichen Äußerungen getätigt hatte. Jedoch betonte er, dass diese streng vertraulich gewesen seien. Dies sah das Gericht wie er. Nur Kohl selbst durfte entscheiden, welche Aussagen der Öffentlichkeit preisgegeben werden sollten und welche nicht.

Das Gericht verbot daher 116 Zitate aus dem Buch, die solche vertraulichen Textpassagen darstellten. Damit erreichte Kohl nicht nur eine Schadensersatzsumme in Rekordhöhe, sondern auch, dass das Buch in der vorliegenden Ausführung nicht mehr verkauft werden darf.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Gegenseite hatten bereits angekündigt in Berufung zu gehen, sofern Kohl erstinstanzlich Erfolg haben sollte.

Autorin: Daniela Glaab

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