Januar 2020

KENNZEICHNUNG „URSPRUNG: DEUTSCHLAND“ BEI AUFZUCHT IM AUSLAND ZULÄSSIG

Pflanzliche Erzeugnisse, welche nicht in Deutschland sondern im Ausland aufgezogen, jedoch zur Ernte nach Deutschland gebracht wurden, dürfen mit der Aufschrift „Ursprung: Deutschland“ verkauft werden – dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 4. September 2019, Az.: C-686/17. Sachverhalt Im Jahr 2013 hatte die Wettbewerbszentrale Champignons die mit der...

EUGH SCHRÄNKT WEITERVERKAUF VON E-BOOKS EIN

Wer ein „gebrauchtes“ E-Book verkaufen will, muss dafür die Erlaubnis des Urhebers einholen – dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2019, Az.: C-263/18. Sachverhalt Der EuGH hatte über eine Rechtsfrage aus den Niederlanden zu entscheiden. Dort wurde ein Internetleseclub gegründet auf dessen Webseite einmal gekaufte E-Books...