12. März 2021
Nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO führt zu Schadensersatz
Die DSGVO gibt dem Betroffenen auch für immaterielle Schäden einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein reiner Bagatellschaden reicht aber nicht aus. Für den Betroffenen muss der Nachteil spürbar sein. Anlass für die Entscheidung des Gerichts war ein Datenleck bei einer online Kundenplattform des Kreditkartenanbieters MasterCard. Betroffen war davon auch ein Karlsruher...