Urheberrechtsschutz für professionelle Fotos

Urheberrechtsschutz für professionelle Fotos

LG Berlin, Urt. v. 31.05.2016, Az.: 15 O 428/15

Wikimedia haftet für unerlaubte Bereitstellung von Fotos, die gemeinfreie Gemälde zeigen.

Dies gab das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 31.05.2016 (Az.: 15 O 428/15) bekannt.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall klagte das Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim gegen das Internetportal Wikimedia Foundation Inc., weil dieses Fotos von gemeinfreien Gemälden aus dem Museum online auf ihrem Portal zum Download bereitgestellt haben.

 Werke mit urheberrechtlicher Schöpfungshöhe

Zu Recht, wie nun das Landgericht Berlin entschied. Nach Ansicht des Gerichts zeigen die Fotos zwar gemeinfreie Gemälde, die Fotos an sich seien jedoch Werke mit urheberrechtlicher Schöpfungshöhe. Um dies bewerten zu können, stellten die Richter auf den Arbeitsaufwand des Fotografen ab. So handelte es sich bei den Aufnahmen nicht um einfache „Knipsereien“, sondern um professionell ausgeleuchtete, hochaufgelöste und in Szene gesetzte Fotos.

Damit steht es nur dem Urheber selbst zu, darüber zu entscheiden wie und wo seine Werke veröffentlicht werden.

Autor: Anton Peter

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