§ 28 BDSG
Unternehmerin möchte veröffentlichte Kundenliste nicht löschen
Für den Fall, dass keine ausdrückliche Einwilligung eines Betroffenen in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken vorliegt, ist über die Rechtmäßigkeit nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDGSG durch Interessenabwägung zu entscheiden dies geht aus dem Beschluss des VGH München vom 26.09.2018, Az.: - 5 C S 18.1157 hervor....
BGH zur unerwünschten E-Mail-Werbung
BGH, Urt. v. 14.03.2017, Az.: VI ZR 721/15 Sachverhalt Im zugrundeliegenden Fall hatte die Beklagte (Betreiberin eines Verlags) weitere Unternehmen damit beauftragt, Webe-E-Mails mit Verlagsangeboten zu versenden. Der Kläger (Handelsvertreter) erhielt unter seiner geschäftlich genutzten E-Mailadresse von einem Werbepartner der Beklagten Werbe-E-Mails für (Print-)Produkte der Beklagten. Er mahnte die Beklagte...