Adblock
Adblock Plus bleibt weiter zulässig
Am 28.11.2016 hat das LG Hamburg mit seinem Urteil zum Az. 315 O 293/15 die bisher ergangene Rechtsprechung zu den Werbeblockfiltern bestätigt. Danach verstößt die Firma Eyeo GmbH mit ihrer Software „Adblock Plus“ nicht gegen deutsches Wettbewerbs- oder Kartellrecht. Adblock Plus verhindert Werbeanzeigen Durch den Einsatz dieser Software werden Werbeanzeigen...