Adblock Plus
AdBlocker ist nicht rechtswidrig
OLG München, Urteil v. 17.08.2017, Az.: 29 U 1917/16, U 2184/15 Kart, U 2225/15 Kart Eyeos AdBlocker verstößt nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht und ist damit nicht rechtswidrig. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 17.08.2017 (Az.: 29 U 1917/16, U 2184/15 Kart, U 2225/15 Kart) hervor....
Adblock Plus bleibt weiter zulässig
Am 28.11.2016 hat das LG Hamburg mit seinem Urteil zum Az. 315 O 293/15 die bisher ergangene Rechtsprechung zu den Werbeblockfiltern bestätigt. Danach verstößt die Firma Eyeo GmbH mit ihrer Software „Adblock Plus“ nicht gegen deutsches Wettbewerbs- oder Kartellrecht. Adblock Plus verhindert Werbeanzeigen Durch den Einsatz dieser Software werden Werbeanzeigen...