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SKY DARF SEIN PROGRAMMANGEBOT NICHT BELIEBIG ÄNDERN ODER EINSCHRÄNKEN

Verbraucher werden durch die Klauseln von Sky Deutschland, welche das Recht einräumen das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken, unangemessen benachteiligt – dies entschied das LG München im Urteil v. 17.01.2019, Az. 12 O 1982/18.     Sachverhalt Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte gegen den Pay-TV-Sender Sky, da nach...

VERBOTENE WERBEAUSSAGEN DÜRFEN AUCH NICHT ÜBER SUCHMASCHINEN ABRUFBAR SEIN

Zur Unterlassungspflicht gehört nicht nur die Löschung oder Änderung der betroffenen Inhalte auf einer Website, sondern auch die Ausschließung der Abrufbarkeit über häufig genutzte Suchmaschinen – dies entschied das OLG Oldenburg im Beschl. v. 12.07.2018, Az. 6W45/18. Sachverhalt Dem Beklagten wurde durch ein Anerkenntnisurteil von 2014 untersagt, im geschäftlichen Verkehr...