Ansehen
BAGATELLVERSTÖSSE BEGRÜNDEN KEINEN SCHADENSERSATZANSPRUCH AUS ART. 82 DSGVO
Bloße Bagatellverstöße, die das Selbstbild oder das Ansehen einer Person nicht ernsthaft beeinträchtigen, begründen keinen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO – dies entschied das OLG Dresden in seinem Beschluss v. 11.06.2019, Az. 4 U 760/19. Sachverhalt Der Kläger hat sich 2008 in einem Post im sozialen Netzwerk darüber beschwert, dass...