Apotheker kein Tätowierer

„Tattoo-Apotheke“ keine irreführende Bezeichnung

Keine Irreführung durch Bezeichnung einer Online-Apotheke mit „Tattoo-Apotheke" OLG Köln, Urteil v. 22.02.2017, Az.: 6 U 101/16 Die Bezeichnung einer Online-Apotheke als „Tattoo-Apotheke“ ist nicht irreführend, obwohl keine Leistungen eines Tätowierers angeboten werden. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 22.02.2017 (Az.: 6 U 101/16) hervor. Sachverhalt Im...