Arbeitsrecht

SICHTBARE TÄTOWIERUNG MIT NAZI-SYMBOLEN BEGRÜNDET EINE SCHULDHAFTE VERLETZUNG VON NEBENPFLICHTEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS Ein Arbeitsverhältnis kann außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer ein Tattoo sichtbar trägt, welches die besondere Verehrung des NS-Regimes und seines Führers andeutet- dies entschied das Arbeitsgericht Regensburg i. Urteil v. 31.01.2019, Az.: 5 Ca...

Urteil des BAG: Dürfen Arbeitnehmer dienstliche Daten an ihre private Mailadresse senden?

In Zeiten, in denen dienstliche Smartphone auch privat nutzt und hiermit zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch zu erreichen ist und auch geschäftliche E-Mails auf dem Smartphone eingehen, verschwimmen die Grenzen von Beruflichem und Privatem immer mehr. Viele Arbeitnehmer wollen oder müssen auch nach Feierabend von zu Hause aus weiterarbeiten....