Audi
WERBUNG MIT DER AUSSAGE „WIR SIND IHR NEUER MOBILITÄTSPARTNER …“ KANN IRREFÜHREND SEIN
Die Werbung mit der Aussage „Wir sind Ihr neuer Mobilitätspartner für die Marken Audi, VW und VW NFZ für die Region X“ ist irreführend, wenn es sich dabei nicht um den alleinigen Marken-Vertragshändler in der genannten Region handelt – dies entschied das OLG Hamm im Urteil v. 25.09.2018, Az. 4...