Aufzucht
KENNZEICHNUNG „URSPRUNG: DEUTSCHLAND“ BEI AUFZUCHT IM AUSLAND ZULÄSSIG
Pflanzliche Erzeugnisse, welche nicht in Deutschland sondern im Ausland aufgezogen, jedoch zur Ernte nach Deutschland gebracht wurden, dürfen mit der Aufschrift „Ursprung: Deutschland“ verkauft werden – dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 4. September 2019, Az.: C-686/17. Sachverhalt Im Jahr 2013 hatte die Wettbewerbszentrale Champignons die mit der...