Ausnutzen eines Preisfehlers
Ausnutzen eines Preisfehlers verstößt gegen Treu und Glauben
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausnutzung eines Preisfehlers AG Dortmund, Urt. v. 21.02.2017, Az.: 425 C 9322/16 Wer bewusst einen Preisfehler in einem Online-Shop ausnutzen will, verstößt gegen Treu und Glauben. Dies geht aus der Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 21.02.2017 (Az.: 425 C 8322/16) hervor. Sachverhalt Im zugrundeliegenden...