Autokauf
AUTOKAUF ÜBERS INTERNET NICHT ZWINGEND FERNABSATZGESCHÄFT
Nur weil ein Autokauf über das Internet vereinbart wurde, handelt es sich nicht automatisch um einen Fernabsatzvertrag mit gesetzlichem Widerrufsrecht – dies entschied das LG Osnabrück in seinem Urteil vom 16. September 2019, Az.: 2 O 683/19. Sachverhalt Eine Frau aus München hatte über eine Online-Plattform ein Auto im Emsland...