BAKTAT
Die Wortmarke „BAKTAT“ darf nicht weiter in Verbindung mit dem Sonnenlogo benutzt werden
Urteil: Die Wortmarke „BAKTAT“ darf nicht weiter in Verbindung mit dem Sonnenlogo benutzt werden OLG Köln, Urteil vom 09.06.2018 -Az. 6 U 60/18- Sachverhalt Eine GmbH und eine AG, jeweils mit Sitz in Mannheim, an der verschiedene Mitglieder derselben Unternehmerfamilie beteiligt sind, stritten um die Verwendung...