Bankkarte
WERBUNG FÜR KOSTENLOSES GIROKONTO MIT IN RECHNUNG GESTELLTER BANKKARTE IST IRREFÜHREND
Die Werbung für ein kostenloses Girokonto ist irreführend, wenn die zum Konto gehörende Bankkarte Geld kostet – dies entschied das LG Düsseldorf im Urteil v. 07.12.2018, Az. 38O84/18. Sachverhalt Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung der deutschen Apotheker und Ärztebank, die mit der Aussage „Das kostenlose apoGirokonto“...