Bauwerke
BGH: ENTFERNUNG VON KUNSTINSTALLATION IN EINEM MUSEUM ZULÄSSIG
Bei Werken der Baukunst oder mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken überwiegt i.d.R. das Interesse des Eigentümers an der anderweitigen Nutzung dem Interesse des Urhebers am Erhalt des Werkes – dies entschied der BGH im Urteil v. 21.02.2019, Az. I ZR 98/17 und I ZR 99/17. Sachverhalt Die Klägerin ist...