Beschriftung
BESTELL-BUTTON MIT „IHRE SELBSTAUSKUNFT KOSTENPFLICHTIG ABSENDEN“ IST WETTBEWERBSWIDRIG
Holger26. August 2019Die Beschriftung eines Bestell-Buttons mit „Ihre Selbstauskunft kostenpflichtig absenden“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig – dies entschied das LG Hagen im Urteil v. 17.06.2019, Az. 6 O 150/18. Sachverhalt Interessenten konnten die Klägerin online damit beauftragen, für sie eine schriftliche datenschutzrechtliche Auskunftsanfrage an bestimmte Dritte zu senden (z.B. SCHUFA)....