Besitzschutz
DATEN FEHLT SACHEIGENSCHAFT
Der Besitzschutz des BGB ist nicht auf Daten anwendbar – dies entschied das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 06. November 2019, Az.: 4 U 123/19. Sachverhalt Der Kläger war für die Beklagte, eine Rechtsanwaltssozietät mit mehreren Standorten, tätig gewesen. Vorrangig nahm er Aufgaben als Insolvenzverwalter wahr. Nachdem die Gesellschaftsverhältnisse...