Bestandsdaten
KEIN AUSKUNFTSANSPRUCH ÜBER BESTANDSDATEN BEI EIN-STERNE-BEWERTUNG IN GOOGLE MAPS
Das Auskunftsrecht über Bestandsdaten nach § 14 Abs. 3 TMG setzt voraus, dass die Auskunft zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte i.S.d. § 1 Abs. 3 NetzDG, erforderlich ist – dies entschied das OLG Nürnberg im Beschluss v. 17.07.2019, Az. 3 W 1470/19....